TATORTREINIGUNG

In unserer beruflichen Praxis geht es um die Leichenfundort Reinigung, allerdings nicht ausschließlich um Leichen durch Mord und Totschlag, sondern auch um Verstorbene nach einem natürlichen Tod, einem Unfall oder einem Suizid, um Tierleichen, die bei Haushaltsauflösungen auftauchen, um die betreffende Desinfektion und natürlich die Geruchsbeseitigung. Dazu gehören Fachwissen, Erfahrung und spezielles Equipment. Die Leichenfundort Reinigung macht eine Immobilie nach dem betreffenden Todesfall überhaupt erst wieder bezugsfertig. Ohne sie wäre das Betreten der kontaminierten Räume ohne Gesundheitsgefährdung gar nicht möglich.

Übersicht

Wohnungsreinigung nach Todesfall oder Leichenfund
Desinfektion der Wohnung bzw. der erforderlichen Bereiche (staatl. geprüfter Desinfektor)
Wohnungsräumung und fachgerechte Entsorgung
Entfernung von Blut-, Sekret- und/oder Verwesungsrückständen
Verwesungsgeruch: Entfernung und Beseitigung der Ursachen
Wiederherstellung der Nutzbarkeit/Bewohnbarkeit von Immobilien
Reinigung von Fahrzeugen nach Suizid oder nach eine Unfall
Ozonbehandlung

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Die Tatortreinigung sollte schnellstmöglich erfolgen, bevor sich Folgeschäden ergeben. Nur so kann verhindert werden, dass Gegenstände weiter konterminiert werden oder sich Schädlingsbefall ausbreitet.
Wie hoch die Kosten für eine Leichenfundortbeseitigung veranschlagt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Liegezeit der Leiche und ihr genauer Fundort spielen dabei eine Rolle. Auch der Untergrund muss untersucht werden, ob etwa Leichenflüssigkeit bereits die Bausubstanz verunreinigt hat. Die Temperatur vor Ort und alle anderen möglichen Einflussfaktoren müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Bei den Kosten für die Tatortreinigung ist zunächst von einem Festpreis auszugehen. Anfahrt, Verbrauchsmaterialien und diverse Schutzkleidung sind in diesem Preis inbegriffen.
Die Reinigung berechnen wir nach Aufwand pro Stunde. Ebenso die Bereiche Wohnraumdesinfektion und Geruchsneutralisierung.
Bei der Entsorgung von kontaminierten Objekten wird nach Umfang und Entsorgungsaufwand berechnet.
Bei einer Wohnungsräumung spielen die Quadratmeter eine Rolle.
An Unfall- und Leichenfundortstellen besteht wegen des Austritts von Körperflüssigkeiten, Blut und Exkrementen immer die Gefahr, dass sich das Reinigungspersonal infiziert. Deshalb dürfen normale Reinigungskräfte nicht mit einer Tatortreinigung betraut werden. Außerdem sind für diese Art der Verunreinigungen spezielle Reinigungsmittel nötig, damit diese auch dauerhaft und nachhaltig entfernt werden können. Mit herkömmlichen Mitteln erfolgt nur eine oberflächliche Reinigung, bei der die Gefahr besteht, dass sich z.B. Krankheitserreger weiter verbreiten.
Bei der Tatortreinigung müssen letzten Endes auch die Bestimmungen des Bundesseuchengesetzes und des Infektionsschutzgesetzes eingehalten werden.

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